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Wahlarzt-Frauenfacharzt Dr. G. Bräutigam, LINZ

Arzt Ihres Vertrauens!

Sie wählen den Arzt Ihres Vertrauens aus!

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen und darum ist eine Verrechnung per Krankenschein nicht möglich.

Das Honorar wird persönlich mit der Patientin/dem Patienten mittels einer Honorarnote, die Sie bar oder mittels Zahlschein einzahlen können, verrechnet.

Zur Kostenrückerstattung schicken Sie die Originalhonorarnote plus Zahlungsbeleg an Ihre zuständige Krankenkasse.

Die Höhe des rückerstatteten Betrages ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und hängt ebenso von der Art der Behandlung ab.

Ein Rückersatz steht der Versicherten/dem Versicherten nicht zu, wenn im selben Quartal ein Vertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde. Ausgenommen sind Behandlungen, die der Vertragsarzt nicht anbietet.

Die verordneten Medikamente erhalten Sie zum normalen Rezepttarif in der Apotheke.

Überweisungen zum Facharzt oder Einweisungen ins Krankenhaus sind natürlich möglich.

Zum Schluss noch ein positiver Aspekt, der Ihnen bei der Entscheidung mich als Wahlarzt aufzusuchen vielleicht hilft:

Ich kann mir mehr Zeit für ein ausführliches Gespräch nehmen und auf die individuellen Bedürfnisse der Patientin oder der Angehörigen, besser eingehen.

Abbildung: Dr. Gerald Bräutigam -